Ich habe ein Buch geschrieben. Über Dinge, die ich selbst erlebt habe. Ich habe Namen und Orte verändert und unter einem Pseudonym veröffentlicht. Trotzdem reichte es aus, dass sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte und dagegen rechtlich vorgehen konnte.

Heute darf ich dieses Buch aufgrund eines Vergleichs nicht mehr weiter vertreiben.

Wir sagen Betroffenen immer wieder: Sprich darüber. Werde laut. Hol dir Hilfe.

Wir sprechen von Gewaltschutz, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und davon, dass niemand mit seiner Geschichte allein bleiben soll.

Aber was passiert, wenn Betroffene genau das tun? Wenn sie schreiben, ihr Erlebtes verarbeiten und veröffentlichen?

Dann treffen plötzlich zwei Dinge aufeinander: das Recht eines Menschen, seine eigene Geschichte zu erzählen, und das Recht anderer auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre.

Und genau da wird es kompliziert.

Denn eine Trennung, eine Ehe, eine Familie oder eine Krise gehören nie nur zur Geschichte eines einzigen Menschen. Was für den einen Privatsphäre ist, ist für den anderen gelebte Biografie.

Das Medienrecht schützt Persönlichkeitsrechte. Gleichzeitig sind auch Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit geschützt.

Die Frage darf deshalb nicht nur lauten: Was darf nicht erzählt werden?

Sondern auch: Wie viel Raum geben wir Menschen überhaupt noch, ihre eigenen Erfahrungen zu erzählen?

Denn wenn wir Betroffenen jahrelang sagen: Sprich! Werde laut! – und genau dieses Lautwerden später rechtliche oder finanzielle Folgen hat, entsteht ein gefährlicher Widerspruch.

So funktioniert für mich kein Gewaltschutz.

Menschen erst Mut zu machen, laut zu werden und ihnen danach wieder Angst vor dem Sprechen zu machen, bringt uns nicht weiter.

Es bringt Betroffene zurück ins Schweigen.

Mutterschattenlicht bleibt trotzdem. Für Aufklärung. Für Sichtbarkeit. Für Vernetzung. Und für alle, die ihre Stimme nicht wieder verlieren wollen.

#UnsereStimmeBleibt